CE-Kennzeichnung

Waren und Produkte, die erstmalig in den europäischen Warenverkehr gebracht werden, müssen auf die sogenannte CE-Konformität hin überprüft werden. Dies bedeutet, dass überprüft werden muss, ob für das betreffende Produkt eine oder mehrere der verschiedenen europäischen CE-Richtlinien gelten. Ist dies der Fall,  muss das betreffende Produkt an die speziellen Anforderungen angepasst werden, die in den entsprechenden Richtlinien geschildert werden. Die CE-Kenn-zeichnung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung, das bedeutet, dass es zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen kann, wenn ein Produkt ohne CE-Kennzeichnung in den europäischen Warenverkehr gelangt, für welches jedoch CE-Richtlinien gelten. Man spricht daher auch von der CE-Kennzeichnungspflicht.

Folgende Produktgruppen sind unter Anderem von der CE-Kennzeichnungspflicht innerhalb der europäischen Union betroffen:

  • Elektrische Geräte wie z.B. Solar-Wechselrichter, Schaltnetzteile, Transformatoren unterliegen den Richtlinien für:
    • Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV)
    • Niederspannungen (50V-1500V)
    • Stoffverboterichtlinie
    • Der Richtlinie für Telekommunikationseinrichtungen
    • Elektroaltgeräteentsorgung (Mülltonnenkennzeichnung)
  • Maschinen aller Art (mechanisch) wie z. B. Windenergieanlagen, Getriebe, Motoren
  • Geräte und Behältnisse die mit Druck arbeiten,
  • Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen,
  • Persönliche Schutzausrüstungen,
  • Spielzeuge,
  • Bauprodukte (Baustoffe),
  • Medizinprodukte und Zubehör,
  • Geräte aller Art hinsichtlich ihrer Ökonomie („Eco-Design“),
  • Noch einige weitere Produktgruppen, die erfahrungsgemäß seltener angewandt werden.

Wir bieten Ihnen beratende Dienstleistungen hinsichtlich des Prozesses der CE-Kennzeichnung an. Wir führen Sie durch die Vielzahl der zu beachteten Richtlinien, Standards, Normen, Gesetze und Vorschriften.












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