SDL Bonus Altanlagen

Gemäß EEG 2009 soll in Zukunft das Bereitstellen von Systemdienstleistungen (SDL) im Stromnetz durch Regenerativkraftwerke finanziell honoriert werden. Der  sogenannte
SDL-Bonus kann selbst  für Betreiber von „alten“ Windenergieanlagen (kurz: WEA) zusätzliche Einnahmen von bis zu einigen 100.000,-- € pro WEA ermöglichen!

Spätestens die Ereignisse des 04.11.2006 mit einem Stromausfall in Teilen Europas haben aufhorchen lassen. Offensichtlich haben einige Netzbetreiber in Europa auf die Herausforde-
rungen durch den erhöhten Anteile von Windenergie in der Stromversorgung nicht richtig reagiert: In Spanien haben WEA mit einer installierten Leistung von ca. 2.000 MW aufgrund von Unterfrequenz zu früh abgeschaltet und damit die Stromunterbrechung  in Madrid und anderen Teilen in Europa zumindest unterstützt!

Über ein Jahrzehnt hat es aber auch in  Deutschland gedauert, bis jetzt WEA viele der Aufgaben bezüglich der Systemstabilität im Stromnetz (Spannungs- und Frequenzhaltung) übernehmen sollen. Allerdings können hierdurch auch mehr erneuerbare Energieerzeuger in das öffentliche Stromnetz integriert werden. Sollten früher die WEA bei Störungen so schnell wie möglich vom Netz getrennt werden, so hat man jetzt dazu gelernt:WEA können und sollen das Stromversorgungsnetz stützen!
 
Hierfür müssen die WEA einige zusätzliche Fähigkeiten ausbilden. Eine der größten Heraus-
forderungen ist das Durchfahren bei Spannungseinbruch. Um eine optimale Stützung des Stromnetzes zu erreichen soll diese Fähigkeit nun auf  ca. 6.000 „Bestandsanlagen“ (WEA mit Inbetriebnahme zwischen 2002 und 2008) übertragen werden.
Am 27.05.2009 hat das Kabinett die neue Systemdienstleistungsverordnung (SDLWindV) beschlossen. Somit ist  der Weg frei für die Umrüstung. Damit die Betreiber der Bestandsanlagen eine Motivation für diese technische Nachrüstung bekommen, wird ein SDL-Bonus von 0,7cent pro kWh für 5 Jahre gewährt. Bei Nachrüstungskosten von 10.000 bis 100.000 Euro kann dies für viele Betreiber sehr attraktiv werden.
 
Rahmenbedingungen bezüglich des SDL-Bonus:
• WEA in Betrieb genommen zwischen 01.01.2002 und 31.12.2008
• Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit  beim Netzbetreiber bis 31.12.2010
• 0,7 cent/kWh für 5 Jahre ab Datum Einreichung des Nachweises durch einen unabhängigen
  Sachverständigen z.B. MOE, WIND-ING oder andere

Technische Anforderungen
Mit der E.ON Netzanschluss-Richtlinie von 2003 (kurz: E.ON 2003) wurden zum ersten Mal die grundsätzlichen technischen Anforderungen an WEA bezüglich einer  Netzstützung beschrieben. Viele WEA, die später geplant wurden, wurden gemäß dieser Richtlinie ausgelegt. Die technischen Wurzeln der Anforderungen an WEA gemäß SDLWindV   liegen demnach auch in der E.ON 2003, wobei die Messlatte etwas niedriger gelegt wurde. Allerdings wurden neue Anforderungen aus der BDEW-Mittelspannungsrichtlinie 2008 (kurz: BDEW 2008) mit eingearbeitet.

Spannungseinbruch
Mit Ausnahme des Durchfahrens eines Spannungseinbruchs sind die übrigen  Anforderungen an WEA relativ einfache durch steuerungstechnische Maßnahmen in den Griff zu bekommen. Ein Spannungseinbruch ist ein Kurzschluss im Übertragungsnetz. Verglichen mit einem Kraftfahrzeug entspricht dies einer gleichzeitigen Betätigung von Kupplung und Bremse ohne das Gaspedal zu lösen. Die entsprechende Anforderung gemäß  SDLWindV gleicht glücklicherweise nur dem  Antippen der Kupplung, und fällt damit deutlich geringer aus als in der E.ON 2003.  Insbesondere die Verweildauer der WEA am Netz im Fehlerfall ist deutlich verkürzt, was die Umsetzung  der entsprechenden Maßnahme  für die WEA-Hersteller wesentlich erleichtert.
 
Blindleistungsunterspannungsschutz (Q→ &U< Schutz)
Neu ist die Anforderung an WEA bezüglich eines Q→&U< Schutzes. Mit dieser Anforderung aus der BDEW 2008 und Transmission Code 2007 soll verhindert werden, dass Windparks die Netzspannung im Fehlerfall durch Blindleistungsbezug weiter senken. Der Q→&U< Schutz fungiert damit als Sicherung bei Fehlverhalten von WEA. Diese Funktion muss nach den bisherigen Diskussionen auf der Mittelspannungsebene in Absprache mit den Netzbetreibern eingebaut werden.

Bisher wurden rund 27 WEA-Typen vermessen, überwiegend drehzahlvariable WEA  (Frequenzumrichter) mit Leistungsregelung über Pitch. Für Stall-WEA gilt wahrscheinlich: Technisch ist eine Nachrüstung möglich,allerdings wirtschaftlich nicht sinnvoll.

Zeitdruck:
Aufgrund der angespannten Personalsituation im Servicebereich sind längere Wartezeiten für die Nachrüstung zu erwarten. Der gutachterliche Nachweis, dass eine Bestandsanlage die Anforderungen gemäß SDLWindV einhält, kann erst nach Nachrüstung erfolgen, wobei der ordnungsgemäße Einbau auch vor Ort begutachtet werden muss! Einer der Kontrollpunkte ist die ordnungsgemäße Einstellung des Netzschutzes an der WEA sowie am Netzanschlusspunkt. Eine frühzeitige  Planung und Bestellung der Nachrüstsätze ist demnach von wesentlicher Bedeutung.Eine Übertragung des Einheitenzertifikates von einem getesteten WEA-Typ auf eine geänderte Variante des Typs (z.B. anderer Rotordurchmesser oder Frequenzumrichter) ist möglich und erfolgt gemäß FGW-Richtlinie Teil 8 (FGW TR8). Dabei stellt ein geänderter Rotordurchmesser für die Übertragbarkeit des Einheitenzertifikats ein kleiners Problem dar als ein geänderter Umrichter..
Alle Tätigkeiten des Sachverständigen sollen nach SDLWindV gemäß Stand der Technik erfolgen. Als Stand der Technik sind hier die Technischen Richtlinien der FGW zu verstehen, insbesondere die FGW TR3 (Prüfung) und die FGW TR8 (Zertifizierung und Nachweise).
 
Fazit:
Die Betreiber, welche ihre WEA umrüsten, um die Anforderungen gemäß SDLWindV zu erfüllen,  können von der verbesserten Vergütung für die nächsten fünf Jahre profitieren. Zusätzlich haben sie hierdurch geringere Stillstandszeiten bei Netzstörungen!

Um in den Genuss der Zahlung zu kommen, sind folgende Schritte zu beachten:

• Anfrage beim Hersteller, ob der WEA-Typ entsprechend der Anforderungen gemäß
  SDLWindV umrüstbar ist. Beauftragung eines  unabhängigen Sachverständigen zur
  Erstellung eines Gutachtens gemäß SDLWindV (z.B. MOE, WIND-ING oder andere )
• Gegebenenfalls Nachrüstung der WEA auf den technischen Stand entsprechend eines
  vorliegenden Einheitenzertifikats (wird geflissentlich vom Hersteller beauftragt) 
• Beauftragung  zur Nachrüstung eines Q→&U< Schutzes für den Windpark
• Einreichung des Nachweises  beim Netzbetreiber, um die zusätzliche Vergütung
  zu bekommen

















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