SDL Bonus für Neuanlagen Inbetriebnahme ab 2009

Pressemeldung vom 11.11.2010:

   M.O.E endgültig empfohlen

SDL-Termine


Wichtige Fristen in diesem Jahr:
Folgende Fristen sind für die Anlagenzertifizierungen in diesem Jahr noch zu beachten:

2011-09-30:
Pflicht der Vorlage eines Anlagenzertifikats und der Konformitätserklärung spätestens mit der Inbetriebnahme. Es müssen auch für jede WEA und nicht nur für den Netzverknüpfungspunkt Schutzprüfprotokolle vorgelegt werden.

2012-01-01:
Erweiterte Anforderungen an das Verhalten der WEA, die ab diesem Datum in Betrieb gehen.
Zu beachten wäre, dass das Einheitenzertifikat bei Inbetriebnahme gültig sein muss.

Außerdem steht die EEG Novellierung 2012 zum 1. Januar an

Frühjahr 2012:
FGW TR8 Rev. 06 wird nicht vor Frühjahr 2012 erwartet. .


Der Nachweis der Systemdienstleistungen eines Windparkes (Energieerzeugungsanlage EZA) gem. SDLWindV und FGW-TR8 ist eine komplexe und umfangreiche Arbeit, und erfolgt in Abhängigkeit der Konstellation des Windparks. Um Ihnen in diesem Prozess möglichst schnell und kostengünstig helfen zu können, bieten wir die folgenden beiden Dienstleistungen an:

SDL-Vorklärung

Hierbei führen wir auf Grundlage der Windparkkonfiguration und der wichtigsten Netzdaten eine grobe Abschätzung der SDL-Fähigkeit durch. Somit können schon zeitnah und kostengünstig die wichtigsten Punkte überprüft und mögliche Probleme für den endgültigen Nachweis identifiziert werden. Die Ergebnisse inkl. Empfehlungen für das weitere Vorgehen werden in Berichtsform übergeben.
Hinweis:
Dieser Bericht dient noch nicht als Nachweis der SDL-Fähigkeit. Es wird aber schon ein Hinweis für die SDL-Fähigkeit gegeben, und viele Banken akzeptieren unsere Vorklärung bereits als Voraussetzung für die Finanzierung neuer Windparkprojekte. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.

SDL-Anlagenzertifikat

Hierfür werden auf Grundlage der Windparkkonfiguration und den Netzdaten umfangreiche Berechnungen und Simulationen für den SDL-Nachweis durchgeführt. Bei entsprechendem Ergebnis erfolgt die Ausstellung eines Anlagenzertifikats, was bei Errichtung bis zum 31. März 2011 als Voraussetzung für die Zahlung des SDL-Bonus und nach dem 31. März 2011 als Voraussetzung für die EEG-Vergütung und SDL Bonus benötigt wird

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