Zertifizierungsvorgang
Der erste Schritt zum Zertifikat ist das Antragsverfahren, in welchem der Antragssteller sich mit den notwendigen Bedingungen des Zertifizierungsablaufes einverstanden erklärt. Danach sind für die Bewertung alle notwendigen Unterlagen und Informationen zu Verfügung zustellen. Der Vorgang umfasst sowohl den Konformitätsnachweis anhand der Typprüfung als auch die Validierung des Einheitenmodells von Neuanlagen (Inbetriebnahme ab 01.01.2009). Die Geltungsdauer des Zertifikats beläuft sich auf fünf Jahre und für die Zertifikatsverlängerung gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für eine Neubeantragung.
Die Zertifizierung erfolgt gemäß den Richtlinien und Verordnungen:

Richtlinien und Normen für die EZE am Niederspannungsnetz sind in Vorbereitung und werden voraussichtlich im vierten Quartal 2010 entsprechend ergänzt.
Anbei als Beispiel das Flussdiagramm für die Einheitenzertifizierung:
